Gesellschaft in Eigenverantwortung, Selbstorganisation und Ehrenamt stärken
Gespräche zur Sozialpolitik im Hessischen Landtag
- René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, trifft sich mit Vertretern der Alzheimer Gesellschaft und der Liga der freien Wohlfahrtspflege
- Fördergelder sollen freie Träger effizient in Arbeit unterstützen
- BTHG-Ausführungsgesetz muss Landeswohlfahrtsverband als zentralen Ansprechpartner bewahren
WIESBADEN– René Rock, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, hat sich am 25. Oktober 2017 mit Vertretern von Alzheimer Gesellschaften in Hessen sowie mit Vertretern der Liga der freien Wohlfahrtspflege getroffen und deren Anliegen und Erwartungen an die Sozialpolitik in Hessen erörtert.
Zusammen mit Bettina Rath, Vorsitzende der Alzheimer Gesellschaft Mittelhessen e.V. und Bärbel Gregor, Vorstandsmitglied der Alzheimer Gesellschaft Main-Kinzig e.V. besprach Rock den Wunsch der Alzheimer‐Gesellschaft Hessen e.V., ein Hessisches Kompetenzzentrum Demenz mit einer Projektförderung nach § 45 c SGB XI durch das Land Hessen und die Pflegekasse einzurichten. Durch diese Förderung würde dem nachhaltigen Ausbau von dringend erforderlichen Selbsthilfestrukturen im Bereich der Versorgung von Menschen mit Demenz in Hessen ein entscheidender Impuls gegeben. „Ich begrüße ausdrücklich das enorme private und ehrenamtliche Engagement, mit dem die Alzheimer Gesellschaften in Hessen Angehörige von demenzkranken Menschen beraten und unterstützen“, sagte Rock. „Es ist ein gutes Zeichen für eine Gesellschaft, wenn Menschen noch freiwillig füreinander da sind, ganz ohne staatliche Betreuungsmaschinerie. Für die FDP ist die soziale Verantwortung des Einzelnen für den Einzelnen wichtig, wir werden im Rahmen einer kleinen Anfrage prüfen, wie die Fördergelder nach § 45 c SGB XI zurzeit verwendet werden und ob hier gezielt Unterstützung möglich ist. Es gibt auch im sozialen Bereich bei der schwarz-grünen Landesregierung viel Fehlallokationen.“
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege wurde durch Kirstin von Witzleben Stromeyer vom Deutschen Roten Kreuz und von Stefan Gerland von der Diakonie Hessen vertreten. In diesem sozialpolitischen Gespräch ging es um das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bzw. um das Ausführungsgesetz nach SGB IX. Durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes am 23. Dezember 2016 sind alle Bundesländer aufgefordert, die Zuständigkeiten der Kostenträgerschaft für die Eingliederungshilfe bis zum Ende 2017 zu regeln. In Hessen ist damit die Diskussion um die Beibehaltung des Landeswohlfahrtsverbands (LWV) als überörtlichem Kostenträger erneut in den Mittelpunkt gerückt. Die Liga setzt sich hier für die Fortführung der Zusammenarbeit mit dem LWV statt einer vom Städtetag geforderten Kommunalisierung ein. Der LWV garantiere die gleichwertige Behandlung aller Klienten in allen Kommunen Hessens.
Der Entwurf für die Ausführungsverordnung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen enthält aber auch Vorschriften für die räumliche und personelle Ausstattung von Pflegeheimen. Diese sind aus der Sicht der Liga für bestehende Gebäude ohne die Schließung bzw. umfangreiche Umbaumaßnahmen bestehender Einrichtungen nicht einzuhalten. Dies sei finanziell nicht zu leisten.
„Es ist nicht die Auffassung der FDP, dass der LWV zerschlagen werden müsste“, sagte Rock. „Man muss sich sehr genau überlegen, was kommunalisiert werden soll. Wir brauchen keine weitere Ausdehnung der Verwaltungsstrukturen und auch kein gigantisches Verwaltungsernährungsprogramm. Wir brauchen diesen Verband weiterhin für die Bedarfsfeststellungsverfahren und die Mittelvergabe und müssen hier eine Grundsatzentscheidung herbeiführen.“
„Wir können im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Hessische Landesregierung Informationen anfordern, in welchem Zeitrahmen diese Ausführungsverordnung zum Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) implementiert werden soll, wie die Vertragsverhandlungen mit den Trägern aussehen und welche Expertise hinzugezogen wird.“
Zu den neuen räumlichen Anforderungen sagte Rock: „Man sollte diese Aspekte des Gesetzes auf große Einrichtungen beschränken. Wir dürfen doch nicht unseren gesunden Menschenverstand ausschalten. Der Staat sollte differenzieren und Freiräume lassen, sonst wird ja jede Innovation unmöglich gemacht. Generell bin ich der Meinung, dass der Staat seinen Schutzstatus mit mehr Weisheit einsetzen sollte als dies gegenwärtig der Fall ist. Man muss nicht alles bis ins Detail durchregulieren.“