Europa Newsletter – Ausgabe 1 / 2019

03.02.2019

Zum Denken und Fühlen

Ich verweise Sie auf eine kleine unscheinbare Notiz weiter unten: Das Europäische Parlament hat sich gegen unterschiedliche Integrationsniveaus auf EU-Ebene ausgesprochen. Ein interessanter Hinweis für all jene, die einem „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ das Wort reden. Wobei ich an dieser Stelle gerne hinzufüge, dass es müßig ist, über zwei Geschwindigkeiten zu reden, wenn der Zug in die falsche Richtung fährt.

Die kleine Notiz zum jährlichen Steuerbericht der EU-Kommission zeigt sehr deutlich, worin aus deren Sicht die Aufgaben des Staates liegen. Ein liberaler Alptraum, der der Wirklichkeit schon sehr nahe kommt.

Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan vorgestellt, um mehr Kapital in „nachhaltige und integrative“ Investitionen zu lenken. Dafür sollen Investitionen, welche „ESG-Faktoren“ (Environment, Social, Governance) berücksichtigen, durch verschiedenste regulatorische Maßnahmen im Vergleich zu anderen Finanzprodukten bevorteilt werden. Kritik an den Plänen üben jetzt die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag. „Finanzdienstleister, die sich freiwillig unter privaten Nachhaltigkeitslabeln zusammenschließen, können die unterschiedlichen sozialen und ökologischen Präferenzen um einiges besser widerspiegeln als die Europäische Kommission. Die im von der EU-Kommission entwickelten „Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ enthaltenen Vorhaben, die das Verhalten von Anlegern lenken sollen, dürfen nicht die Zustimmung der Bundesregierung erhalten“, unterstrich FDP-Finanz-experte Frank Schäffler eine Forderung der Liberalen.

Und falls Sie nach diesem Newsletter immer noch nicht von den heilsbringenden Wohltaten der EU-Institutionen überzeugt sind: Am Ende dieses Newsletters finden Sie Hinweise auf eine neue App des Europaparlaments („Was tut die EU für mich“).

Europäischer Rat

Rumänien stellt Programm für Ratspräsidentschaft vor

Am 15.01.2019 stellte Rumänien das Programm seiner Ratspräsidentschaft in der 1. Jahreshälfte 2019 vor. Unter dem Motto „Kohäsion, ein gemeinsamer europäischer Wert“ sollen möglichst viele offene Dossiers vor der Europawahl abgeschlossen werden.

Kohäsion wird dabei nicht nur als wirtschaftliche Angleichung durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch als soziale Integration, das Schaffen gleicher Möglichkeiten und Schließung von Entwicklungslücken verstanden. Daneben verfolgt ROM eine Stärkung der inneren Sicherheit, u.a. durch verstärkte Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten, und der globalen Rolle der EU. Unter der Überschrift „Europa der gemeinsamen Werte“ sollen Zusammenhalt und Solidarität gefördert werden sowie Bürger verstärkt an der europäischen Debatte beteiligt werden.

Europäische Kommission

Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Steuerrecht

Die Kommission hat am 15.01.2019 mit ihrer Mitteilung zum geplanten Übergang zu Mehrheitsentscheidungen im Steuerrecht die Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik erneut angestoßen. Bisher galt in diesem Bereich das Einstimmigkeitsprinzip unter den Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt einen Fahrplan vor, um in bestimmten Bereichen der gemeinschaftlichen Steuerpolitik schrittweise und gezielt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überzugehen, wie es bereits in den meisten anderen Politikbereichen der EU üblich ist.

Jährlicher Bericht zur Steuerpolitik der EU

Ende Dezember veröffentlichte die Kommission ihren jährlichen Bericht zur Steuerpolitik der Europäischen Union. Darin wurde untersucht, wie die Steuersysteme der Mitgliedstaaten zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung beitragen und wie sie bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung herangezogen werden können. Ferner wurde eruiert, wie die Steuersysteme dazu beitragen, Einkommensunterschiede zu verringern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Erstmalig  beinhaltet  der  diesjährige Bericht beispielsweise eine Zusammenfassung wichtiger Unternehmenssteuerreformen in Drittländern, eine Analyse von Besteuerung als umweltpolitisches Instrument, eine Analyse dessen, was neue Formen der Arbeit für Arbeitsbesteuerung bedeuten, eine Analyse von Steuerstrukturen sowie einen Überblick aktueller EU-Initiativen im Bereich der Besteuerung.

EU-Energiepolitik: Neue Regeln für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in Kraft getreten

Die reformierten Richtlinien zu Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie die Governance-Verordnung sind am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 24. Dezember 2018 in Kraft getreten. Mit dem Inkrafttreten der Richtlinien müssen die neuen EU-Regeln innerhalb bestimmter Umsetzungsfristen in nationales Recht überführt werden. Die Governance-Verordnung ist unmittelbar verbindlich.

Die Umsetzungsfrist für die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist der 30. Juni 2021, für die Energieeffizienz-Richtlinie der 25. Juni bzw. 25. Oktober 2020, je nach Vorschrift. Die Richtlinie über die Gesamtener-gieeffizienz von Gebäuden ist bereits am 9. Juli 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 10. März 2020 in nationales Recht umgesetzt wer-den. Sie sieht unter anderem eine Pflicht zur Installation von Elektroladesäulen und Leerrohren in Nicht-Wohngebäuden vor. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie wird ein neues Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU festgelegt. Konkret soll deren Anteil am Endenergieverbrauch bis 2030 auf 32 Prozent steigen. National verbindliche Ziele für jeden Staat, wie sie bis 2020 bestehen, wird es nicht mehr geben. Die Energieeffizienz-Richtlinie legt für die EU das Ziel fest, den Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 Prozent zu senken. Hierzu soll wie bisher eine national gültige Endenergieeinspar-verpflichtung beitragen, die auch nach 2020 in veränderter Form wei-tergeführt wird.

Die Governance-Verordnung dient dem Zweck, die Energie- und Klimapolitiken der Staaten besser zu koordinieren, sodass diese zur Erreichung der europäischen Ziele beitragen. Konkret ist beispielsweise gefordert, dass die Regierungen integrierte nationale Energie- und Klimapläne nach Brüssel übermitteln, in denen Ziele und Maßnahmen aufgeführt sind.

EU-Rekordfinanzhilfe für Tunesien

Die Kommission nahm am 23.01.2019 ein Finanzhilfepaket für Tunesien im Umfang von 305 Mio. EUR an. Von den Mitteln profitieren soll vor allem die Jugend, einerseits durch Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung, andererseits durch Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit wesentlicher Wirtschaftssektoren sowie des Umfelds für Neugründungen und Innovationen. Es handelt sich um den höchsten Betrag, der jemals im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments vergeben wurde und trägt der sich kontinuierlich vertiefenden Zusammenarbeit EU-Tunesien und dem tunesischen Demokratisierungsprozess Rechnung.

EU legt Beschwerde gegen Chinas erzwungene Technologietransfers ein

Die EU legte am 20.12.2018 Beschwerde bei der Welthandelsorganisation (WTO) gegen China ein, da dieses europäische Unternehmen dazu zwinge, sensible Technologien und „Know-How“ aufzugeben, um eine Geschäftstätigkeit im betroffenen Land aufzunehmen. Es wird beklagt, dass diese Handlungen gegen die Verpflichtungen der Gleichbehandlung in- und ausländischer Unternehmen verstoßen würden, die China mit der WTO eingegangen sei. Nach der Einleitung des WTOStreitbeilegungsverfahrens wird nach dessen Scheitern innerhalb von 60 Tagen ein Panel eingesetzt.

Europäisches Parlament

EP gegen differenzierte EU-Integration

Das EP lehnte in einer Entschließung im Rahmen des Berichts von Pascal Durand (GRÜNE/FRA) am 17.01.2019 dauerhafte Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten bei der EU-Integration grundsätzlich ab. Gleichzeitig erkannten die MdEP an, dass differenzierte Integration eine pragmatische Option, die die nötige Flexibilität verschaffen könne, darstellen könne. Allerdings liefe man Gefahr, einer politischen und institutionellen Fragmentierung und einem komplizierten Beschlussfassungssystem zum Opfer zu fallen.

Mehrjähriger Finanzrahmen (2021-2017)

Die Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) stimmten am 22. Januar mit deutlicher Mehrheit für mehr Geld für das Binnenmarktprogramm im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Sie sprachen sich für die Aufstockung des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Budgets um 2,5 Mrd. Euro aus, d.h. von vier auf 6,5 Mrd. Euro.

Der Bericht des italienischen Berichterstatters Nicola Danti, Mitglied der Fraktion Socialists & Democrats, sieht vor, in diesem Budget die finanzielle Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unter-nehmen (KMU) von einer Mrd. auf 3,1 Mrd. Euro zu erhöhen. Darin enthalten sind fast 500 Mio. Euro für die Marktüberwachung. Diese Mittel würden insbesondere dafür genutzt, den europäischen Binnen-markt gegen unfairen Wettbewerb aus Drittstaaten, u. a. aus China, zu verteidigen. Auch das Budget für Verbraucherschutz soll erhöht wer-den, und zwar auf knapp 200 Mio. Euro. Im Gegensatz zum Kommissi-onsvorschlag sieht der Bericht eine Deckelung der Ausgaben für technische und administrative Hilfe auf fünf Prozent der vereinbarten Summe vor.

Das Parlamentsplenum könnte im Februar oder März über den Bericht abstimmen. Ein Trilog ist vorerst nicht zu erwarten, weil sich der Rat vor dem Herbst nicht auf konkrete Budgetzahlen für die einzelnen Programme geeinigt haben wird.

Neuer europäischer Sozialfonds: Mehr in künftige Generationen investieren

Das EP hat am 16.01.2019 im Rahmen des Berichts von MdEP Verónica Lope Fontagné (EVP/ESP) seine Verhandlungsposition für eine Überarbeitung der Regeln zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut in der EU verabschiedet. Darin wird gefordert, die Finanzierung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) im langfristigen Haushalt der EU für die Jahre 2021-2027 aufzustocken. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Jugendbeschäftigung und Kindern liegen.

Europäischer Rechnungshof

EZB muss uneingeschränkte Überprüfung der Bankenaufsicht zulassen

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) teilte am 14.01.2019 mit, dass er sich mit einem Schreiben an den Gesetzgeber der Union gewendet hat. Darin bat er um Intervention, damit sichergestellt wird, dass die Europäische Zentralbank (EZB) für die Zwecke von Prüfungen uneingeschränkten Zugang zu den die Bankenaufsicht betreffenden Unterlagen gewährt. In dem Schreiben an das EP äußerten die Prüfer ihre Besorgnis, dass die derzeitige Haltung der EZB in der Frage des Zugangs zu Unterlagen und Informationen einer ordentlichen Prüfungsarbeit im Wege steht. Mit der Bankenaufsicht sind erhebliche Risiken für die öffentliche Hand verbunden, so die Prüfer, doch seien sie nicht in der Lage, eine ordentliche Prüfung dieser Tätigkeiten vorzunehmen, wenn die EZB nicht von ihrem Standpunkt in der Frage der Zugangsrechte abrückt.

Ausrichtung der EU-Entwicklungshilfen an Ergebnissen

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) lobte den Vorschlag der Kommission, mehrere Programme des auswärtigen Handelns in einen neuen, breit angelegten EU-Entwicklungshilfeinstruments zusammenzulegen, nämlich dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Arbeit (NDICI). Dies dürfte den Rechtsrahmen vereinfachen, den Verwaltungsaufwand verringern und eine flexiblere Reaktion auf unvorhergesehene Herausforderungen und Krisen ermöglichen, so der EuRH. Die Neugestaltung des EU-Entwicklungshilfeinstrument solle aber nicht auf Kosten der Rechenschaftspflicht gehen, vielmehr solle es an der Erzielung von Ergebnissen orientiert sein. NDICI soll im Jahr 2021 mit einem Budget von 89,2 Mrd. EUR eingerichtet werden.

Eurostat

Rückgang des öffentlichen Schuldenstands im Euroraum auf 86,1% und in der EU28 auf 80,8% des BIP

Das Statistische Amt der EU (Eurostat) teilte am 21.01.2019 mit, dass sich am Ende des dritten Quartals 2018 der öffentliche Schuldenstand (Bruttoschuldenstand des Staatssektors) im Verhältnis zum BIP (Verschuldungsquote) im Euroraum auf 86,1%, gegenüber 86,3% am Ende des zweiten Quartals 2018, belief. In der EU28 verringerte sich die Quote von 81,0% auf 80,8%. Verglichen mit dem dritten Quartal 2017 verringerte sich der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP im Euroraum (von 88,2% auf 86,1%) wie auch in der EU28 (von 82,5% auf 80,8%). Die höchsten Verschuldungsquoten im Verhältnis zum BIP am Ende des dritten Quartals 2018 wurden in GRI (182,2%), ITL (133,0%), PTL (125,0%) CYP (110,9%) und BEL (105,4%) verzeichnet und die niedrigsten Quoten in EST (8,0%), LUX (21,7%) und BUL (23,1%). DEU liegt mit 61% (-3,8% gegenüber dem Vorjahresquartal) des BIP weit unter dem Durchschnitt.

Zusatzinfo: App des Europaparlaments

Die neue Mobil-App vom Europäischen Parlament ist nun zum Download verfügbar. Sie soll die Bürger über die Errungenschaften, laufenden Arbeiten und Zukunftspläne der EU informieren. Mit Blick auf die bevorstehende Europawahl informiert die neue App alle Nutzer umfassend über konkrete Aktionen der EU. Sie erklärt, was das Europäische Parlament genau tut. Viele anschauliche Beispiele von EU-Initiativen können nach Thema oder Ort gefiltert und deren Fortschritte verfolgt werden. Die Inhalte sind durchsuchbar, teilbar, in bis zu 24 Sprachen verfügbar und können nach persönlichen Vorgaben geordnet werden. Die App kann kostenlos im App-Store und bei Google Play heruntergeladen werden.

Mit der App können Sie…

  • erfahren, was die EU bereits für Sie getanhat, gerade tut und künftig tun will;
  • mehr über Veranstaltungen erfahren;
  • mehr über lokale und nationale Initiativen
  • zu 20 verschiedenen Themen erfahren;
  • auf Multimediainhalte wie Videos,Podcasts und Diashows zugreifen;
  • Listen durchsuchen und filtern und die Ergebnisse auf einer Karte anzeigen lassen.

Wenn Sie die App personalisieren, können Sie…

  • Veranstaltungen, die Sie interessieren, in Ihren Kalender eintragen;
  • Initiativen mit einem Lesezeichen kennzeichnen;
  • Initiativen mit dem Feedback-Tool bewerten;
  • Benachrichtigungen zu Themen erhalten, die Ihnen am Herzen liegen;
  • die App in den sozialen Medien teilen oder per E-Mail oder SMS weiterleiten;
  • die Ergebnisse in den verfügbaren EU-Sprachen anzeigen lassen;
  • auf Ihre personenbezogenen Daten zu greifen und festlegen, wie sie verwendet werden dürfen;
  • die Kontoeinstellungen auf allen Geräten synchronisieren.

Die App ermöglicht auch einen einfachen Zugang zu den Informationen auf der Webseite „Was tut die EU für mich „, die die Auswirkungen der EU auf die Bürger vor Ort in ganz Europa darstellt.

„Was tut die EU für mich?“

Auswahl und Redaktion:

Dagmar Weiner
Europabeauftragte FDP Kreis Offenbach-Land und OV Neu-Isenburg
Mitglied im Landesfachausschuss Internationale Politik

Pappelweg 14, 63263 Neu-Isenburg
E-Mail: d.weiner (AT) fdp-kreis-of.de